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Allgemeine Geschäftsbedingungen Hotel Gräffs-Mühle:

1. Der Gastaufnahmevertrag (Mietvertrag) ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt oder zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht möglich war,
bereitgestellt worden ist. (auch mündliche Zusagen sind verbindlich)

2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrags (Mietvertrag) verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag
abgeschlossen worden ist. Der Vertrag kann nicht einseitig gelöst werden. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die
vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen
vereinbarten bzw. geltenden Preisen des Hotels zu zahlen. dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte
erbracht und vom Hotel verauslagt werden.

3. Reservierte Zimmer stehen dem Gast am Anreisetag in der Regel ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
Es kann vorkommen, dass an Tage mit vielen Zimmerabreisen diese Richtzeit von 15.00 Uhr nicht für alle Zimmer eingehalten werden kann.
In diesem Fall können Sie Ihr Gepäck bei uns sicher unterstellen und den restlichen Tag bereits genießen.

Am Abreisetag muss das reservierte Zimmer bis 11.00 Uhr geräumt sein.

Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich das Hotel das Recht vor, bestellte Hotelzimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben.

4. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

5. Bei Um- bzw. Abbestellungen (Stornierungen) von reservierten Zimmern und Arrangements werden in Rechnung gestellt: 21 bis 0 Tage vor Ankunft oder bei
Nichtanreise (No-Show): 90 % der vereinbarten Leistung / Arrangement.

6. Das Hotel ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
Bis zur anderweitigen Vergabe der vertraglich vereinbarten Zimmer, hat der Gast für die Dauer des Vertrages und unter Berücksichtigung der vorgenannten Kostenregelung
den errechneten Betrag zu zahlen. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer, sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer
nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren, wie unter Punkt 5 beschrieben. Dem Kunden steht der Nachweis frei,
dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

7. Die Rechnungen sind sofort, spätestens bei der Abreise ohne Abzug und in Bar fällig. Die Entgegennahme von einer Bank-EC-Karte, bzw. Maestro-Karte wird zur
Begleichung des Rechnungsbetrages akzeptiert.

8. Die vertraglich vereinbarten Leistungen und Preise ergeben sich aus dem Prospekt und aus den Angaben in der Reservierungsbestätigung. Bei Zimmerreservierungen
umfasst der Preis Beherbergung, gebuchte Verpflegung, Bedienungsgelder und die derzeit gültige Mehrwertsteuer in Euro (€), sowie lokalen Abgaben. Eine Rückvergütung
bezahlter, aber nicht in Anspruch genommener Leistungen ist nicht möglich. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder Mehrwertsteuer oder der Neueinführung,
Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst.

9. Das Hotel ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls

Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung   des Vertrages unmöglich machen;
Zimmer oder räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angebe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die
Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen
des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist

Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

10. Die Gäste des Hotels haften dem Hotel in vollem Umfang für die durch sie selbst oder Ihre Gäste verursachten Schäden. Es obliegt dem Gast, die entsprechenden
Versicherungen abzuschließen.

11. Das Hotel haftet für Verlust oder Beschädigung eingebrachter Sachen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Mitarbeiter, nach den Bestimmungen des
BGBs (das 100 fache des Zimmerpreises, max. € 3.500,--). Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. sofern der Gast Geld, Wertpapiere und
Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten
Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel. Soweit das Hotel für Dritte einzustehen hat, haftet das Hotel nur, soweit ein Verschulden vorliegt. Die Haftung des Hotels
wird ausdrücklich auf die Leistungen der Hotelhaftpflichtversicherung begrenzt, eine darüber hinausgehende Haftung wird ausdrücklich ausgeschlossen. Insbesondere
eine Haftung durch höhere Gewalt, Streik, Aufruhr, Krieg, Naturereignisse, Feuer, etc. wird ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des
Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzüglich Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm
Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

12. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen
oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht.

13. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel
übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 11.

14. Sofern eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unwirksam sind oder werden, berührt das die Gültigkeit des Vertrages und
der übrigen Bestimmungen nicht. Für den Fall der Nichtigkeit einzelner Bestimmungen gilt die Regelung, die der ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.

15. Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden gleich welcher Art, bedürfen zu Ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung beider Vertragsparteien.
Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.

16. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, Erfüllungsort und Gerichtstand sind soweit dies zulässigerweise vereinbart werden kann, der Sitz des Hotels.
Gemäß § 26 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) weisen wir hin, auf die Speicherung von Daten als Hilfsmittel zu Geschäftsabwicklungen.

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